AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen | KRONI AG Mineralstoffe, CH-9450 Altstätten
(Fassung Mai 2018) 

Gültigkeit

Diese AGB gelten unbeschränkt für alle Kaufverträge, welche die KRONI AG Mineralstoffe als Lieferantin eingeht. Die KRONI AG Mineralstoffe anerkennt keine AGB des Bestellers[1] oder eines Dritten und lehnt diese hiermit ab. Aufhebung, Ergänzung oder Änderung der AGB der KRONI AG Mineralstoffe bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.

Zustandekommen und Vertragsinhalt

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung durch die KRONI AG Mineralstoffe unterschriftlich bestätigt oder direkt ausgeführt wird. Verlangt die KRONI AG Mineralstoffe eine Gegenzeichnung durch den Besteller, so kommt der Vertrag erst mit dieser zustande. Der Vertragsinhalt bestimmt sich aufgrund der Auftragsbestätigung der KRONI AG Mineralstoffe.

Preise

Alle Preise der KRONI AG Mineralstoffe verstehen sich rein netto, exklusive Versand der Ware. Der Besteller hat für jeden einzelnen Auftrag eine Versandpauschale von je Fr. 15.— zu bezahlen. Die KRONI AG Mineralstoffe kann ihre Preise jederzeit ändern; dies auch nach Offertstellung.

Zahlungen

Der Besteller hat seine Zahlungen in Schweizer Franken am Sitz der KRONI AG Mineralstoffe zu erfüllen. Es gelten die in der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung aufgeführten Zahlungsfristen. Diese stellen Verfalltage dar.

Verzugszins

Der Besteller schuldet auf allen Verpflichtungen, mit denen er gegenüber der KRONI AG Mineralstoffe in Verzug ist, einen Verzugszins von 6% p.a. Verrechnungsverbot Der Besteller darf Forderungen der KRONI AG Mineralstoffe nicht mit Gegenforderungen gegen sie verrechnen.

Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrags. Sie wird unterbrochen und beginnt neu zu laufen bei Eintritt eines von der KRONI AG Mineralstoffe nicht kontrollierbaren Hindernisses, bei Verzug des Bestellers oder bei Bestellungsänderungen. Jegliche Haftung der KRONI AG Mineralstoffe aufgrund verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

Jede Lieferung bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der KRONI AG Mineralstoffe. Solange bleibt dem Besteller die Verpfändung oder anderweitige Belastung der gelieferten Ware verboten. Nutzen und Gefahr Nutzen und Gefahr gehen auf den Besteller über, sobald sich die Ware bei ihm befindet.

Transport

Die Art und Weise des Transports zum Besteller wird von der KRONI AG Mineralstoffe bestimmt. Der Besteller hat Reklamationen wegen Transportschäden, Verspätung oder Verlust innert 3 Tagen nach Eingang der Sendung bzw. innert 3 Tagen nach Ablauf des zu erwartenden Empfangstermins schriftlich an die KRONI AG Mineralstoffe zu richten. Transportschäden sind zudem bei Liefereingang schriftlich dem Transporteur zu melden und auf dem Lieferschein zu vermerken. Missachtet der Besteller diese Obliegenheiten, so verliert er gegenüber der KRONI AG Mineralstoffe alle Ansprüche aus dem Schadenereignis.

Garantie

Die KRONI AG Mineralstoffe gewährt dem Besteller eine Garantie von zwei Jahren auf den von ihr gelieferten Produkten. Die Garantiefrist beginnt am Tag der Zustellung der Ware beim Besteller. Die Garantie bezieht sich ausschliesslich auf Versand-, Fabrikations- und Materialfehler. Sie beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz mangelhafter Produkte. Mehrkosten für Express- und Kuriersendungen gehen zu Lasten des Bestellers. Von der Garantie ausgeschlossen sind namentlich Mängel, die auf äussere Einflüsse oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind. Jede weitergehende Rechts- und Sachgewährleistung ist im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand

für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und auch für die Frage nach seinem Zustandekommen ist Altstätten (SG), Schweiz.

[1] Die weibliche Form ist mitgemeint.