AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen | KRONI Mineralstoffe GmbH, AT-6713 Ludesch
(Fassung Januar 2025)
Gültigkeit
Diese AGB gelten unbeschränkt für alle Kaufverträge, welche die KRONI Mineralstoffe GMBH als Lieferantin eingeht. Die KRONI Mineralstoffe GmbH anerkennt keine AGB des Bestellers[1] oder eines Dritten und lehnt diese hiermit ab. Aufhebung, Ergänzung oder Änderung der AGB der KRONI Mineralstoffe GmbH bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.Zustandekommen und Vertragsinhalt
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung durch die KRONI Mineralstoffe GmbH unterschriftlich bestätigt oder direkt ausgeführt wird. Verlangt die KRONI Mineralstoffe GmbH eine Gegenzeichnung durch den Besteller, so kommt der Vertrag erst mit dieser zustande. Der Vertragsinhalt bestimmt sich aufgrund der Auftragsbestätigung der KRONI Mineralstoffe GmbH.Preise
Alle Preise der KRONI Mineralstoffe GmbH verstehen sich rein netto, exklusive Versand der Ware. Der Besteller hat für jeden einzelnen Auftrag eine Versandpauschale entsprechend den Angaben auf www.kroni.at zu bezahlen. Die KRONI Mineralstoffe GmbH kann ihre Preise jederzeit ändern; dies auch nach Offertstellung.
Zahlungen
Der Besteller hat seine Zahlungen in Euro am Sitz der KRONI Mineralstoffe GmbH zu erfüllen. Es gelten die in der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung aufgeführten Zahlungsfristen. Diese stellen Verfalltage dar.Verzugszins
Der Besteller schuldet auf allen Verpflichtungen, mit denen er gegenüber der KRONI Mineralstoffe GmbH in Verzug ist, einen Verzugszins von 6% p.a. Verrechnungsverbot Der Besteller darf Forderungen der KRONI Mineralstoffe GmbH nicht mit Gegenforderungen gegen sie verrechnen.Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrags. Sie wird unterbrochen und beginnt neu zu laufen bei Eintritt eines von der KRONI Mineralstoffe GmbH nicht kontrollierbaren Hindernisses, bei Verzug des Bestellers oder bei Bestellungsänderungen. Jegliche Haftung der KRONI Mineralstoffe GmbH aufgrund verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.Eigentumsvorbehalt
Jede Lieferung bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der KRONI Mineralstoffe GmbH. Solange bleibt dem Besteller die Verpfändung oder anderweitige Belastung der gelieferten Ware verboten. Nutzen und Gefahr Nutzen und Gefahr gehen auf den Besteller über, sobald sich die Ware bei ihm befindet.Transport
Die Art und Weise des Transports zum Besteller wird von der KRONI Mineralstoffe GmbH bestimmt. Der Besteller hat Reklamationen wegen Transportschäden, Verspätung oder Verlust innert 3 Tagen nach Eingang der Sendung bzw. innert 3 Tagen nach Ablauf des zu erwartenden Empfangstermins schriftlich an die KRONI Mineralstoffe GmbH zu richten. Transportschäden sind zudem bei Liefereingang schriftlich dem Transporteur zu melden und auf dem Lieferschein zu vermerken. Missachtet der Besteller diese Obliegenheiten, so verliert er gegenüber der KRONI Mineralstoffe GmbH alle Ansprüche aus dem Schadenereignis.Garantie
Die KRONI Mineralstoffe GmbH gewährt dem Besteller eine Garantie von zwei Jahren auf den von ihr gelieferten Produkten. Die Garantiefrist beginnt am Tag der Zustellung der Ware beim Besteller. Die Garantie bezieht sich ausschliesslich auf Versand-, Fabrikations- und Materialfehler. Sie beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz mangelhafter Produkte. Mehrkosten für Express- und Kuriersendungen gehen zu Lasten des Bestellers. Von der Garantie ausgeschlossen sind namentlich Mängel, die auf äussere Einflüsse oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind. Jede weitergehende Rechts- und Sachgewährleistung ist im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Österreichisches Recht.Ausschliesslicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und auch für die Frage nach seinem Zustandekommen ist Ludesch, Österreich.[1] Die weibliche Form ist mitgemeint.